Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieblingslead GmbH, Holstenwall 10, 20355 Hamburg
(nachfolgend: “Lieblingslead”)

1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von LIEBLINGSLEAD erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die LIEBLINGSLEAD mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der LIEBLINGSLEAD ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn LIEBLINGSLEAD auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2 Leistungen von LIEBLINGSLEAD / Mitwirkung des Kunden

(1) LIEBLINGSLEAD erbringt für Unternehmen Agenturdienstleistungen im Bereich Human Resources / Recruiting. LIEBLINGSLEAD vermittelt dem Kunden qualifizierte Personalbewerbungsanfragen (im Folgenden auch: „Leads“) unterschiedlicher Kategorien. Es handelt sich dabei nicht um individuelle, an den Kunden angepasste Bewerbungen, sondern um die Vermittlung grundsätzlich bewerbungsbereiter Personen.

(2) LIEBLINGSLEAD übernimmt keine Garantie für eine tatsächliche Besetzung der beim Kunden vakanten Position durch die vermittelten Leads.

(3) Lieblingslead ist nicht verantwortlich für von Dritten gefälschte oder verfälschte Bewerbungen / Leads.

(4) Der Kunde ist datenschutzrechtlich für den gesetzmäßigen Umgang mit den von LIEBLINGSLEAD vermittelten Anfragern verantwortlich.

(5) Eine Weitergabe von durch LIEBLINGSLEAD an den Kunden vermittelten Anfragern an Dritte (auch verbundene – und Konzernunternehmen) ist verboten.

(6) Anzahl, Qualität und Dauer der Leadvermittlung werden individuell von den Parteien bestimmt.

(7) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen.

(8) In Bezug auf die von LIEBLINGSLEAD zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht LIEBLINGSLEAD in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(9) LIEBLINGSLEAD ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(10) Die von LIEBLINGSLEAD geschuldeten Leistungen sind durch Zurverfügungstellen der vereinbarten Anzahl an dritten Anfragern vollständig erbracht. LIEBLINGSLEAD kann trotz eines stetigen Qualitätssicherungsprozesses nicht ausschließen, dass es zu gefälschten Anfragen beziehungsweise falschen Angaben der vermittelten Anfrager kommt. Sofern maximal 25 % der von LIEBLINGSLEAD vermittelten Anfragen falsche Angaben enthalten oder komplett gefälscht sind, berührt dies den Vergütungsanspruch von LIEBLINGSLEAD gegenüber dem Kunden nicht.

(11) Der Kunde überprüft von LIEBLINGSLEAD zur Verfügung gestellte Leads unverzüglich nach Übermittlung durch LIEBLINGSLEAD auf vertragsgemäße Beschaffenheit.

(12) In der Ablieferung von Leads an den Kunden liegt gleichzeitig die Aufforderung von LIBELINGSLEAD an den Kunden, die entsprechende (Teil-) Abnahme gegenüber Lieblingslead unverzüglich zu erklären. Unterbleibt eine entsprechende schriftliche Erklärung durch den Kunden bis spätestens drei Werktage nach Ablieferung durch LIEBLINGSLEAD, gelten die von LIEBLINGSLEAD zur Verfügung gestellten Leads vom Kunden als abgenommen und genehmigt.

(13) Vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache zwischen LIEBLINGSLEAD und dem Kunden erfolgt die Vermittlung von Leads an den Kunden nicht exklusiv.

3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen LIEBLINGSLEAD und dem Kunden kann fernmündlich oder in Schrift- und Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von LIEBLINGSLEAD eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von LIEBLINGSLEAD angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von LIEBLINGSLEAD erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von LIEBLINGSLEAD ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von LIEBLINGSLEAD ist anders lautend.

(3) LIEBLINGSLEAD stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an LIEBLINGSLEAD zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung / Rücktritt / Stornierung wird ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Kunden während der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(5) LIEBLINGSLEAD ist berechtigt bei Lieferschwierigkeiten der dem Kunden zugesagten Leads (zB wegen unzureichender Targetierbarkeit, dünne Leaddecke in ländlichen Regionen) einseitig den Vertrag gegenüber dem Kunden zu kündigen. Von LIEBLINGSLEAD nicht erbrachte Leistungen werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch LIEBLINGSLEAD beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei LIEBLINGSLEAD eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei LIEBLINGSLEAD vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält LIEBLINGSLEAD sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber LIEBLINGSLEAD in Verzug, ist LIEBLINGSLEAD berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. LIEBLINGSLEAD wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Die Vergütung von LIEBLINGSLEAD erbrachter (Teil-)Leistungen ist binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde gerät in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(5) Sofern LIEBLINGSLEAD gegenüber dem Kunden fällige Vergütung selbst anmahnt, fällt eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro je Mahnschreiben an.

7 Erfüllung

(1) LIEBLINGSLEAD wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und erbringen. LIEBLINGSLEAD ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) LIEBLINGSLEAD ist zur Erbringung von Teilleistungen gegenüber dem Kunden berechtigt. Von LIEBLINGSLEAD erbrachte Teilleistungen sind vergütungspflichtig.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass LIEBLINGSLEAD bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird LIEBLINGSLEAD innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(4) Ist LIEBLINGSLEAD gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von LIEBLINGSLEAD unberührt.

8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) LIEBLINGSLEAD und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen LIEBLINGSLEAD und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von LIEBLINGSLEAD (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von LIEBLINGSLEAD zu wahren. LIEBLINGSLEAD ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von LIEBLINGSLEAD verletzen oder beeinträchtigen.

9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass LIEBLINGSLEAD überlassene Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt LIEBLINGSLEAD insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von LIEBLINGSLEAD vermittelten Leads zum ausschließlichen Zwecke der unternehmenseigenen Personalanstellung. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere auch die Weitergabe von Datensätzen, ist dem Kunden verboten.

(2) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an LIEBLINGSLEAD über.

(3) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse von LIEBLINGSLEAD durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

12 Haftung

(1) LIEBLINGSLEAD haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LIEBLINGSLEAD nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet LIEBLINGSLEAD nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an LIEBLINGSLEAD die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern LIEBLINGSLEAD für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

(3) Der Kunde wird die personenbezogenen Daten der von LIEBLINGSLEAD vermittelten Anfrager / Bewerber mit besonderer Sorgfalt achten.

14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von LIEBLINGSLEAD maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von LIEBLINGSLEAD (derzeit Lüneburg). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und LIEBLINGSLEAD ist Lüneburg.

(3) LIEBLINGSLEAD ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen auf Webseiten und innerhalb der sozialen Medien und für diese Zwecke auch das jeweils aktuelle Unternehmenslogo des Kunden in angemessener Art und Weise zu benutzen.

AGB Stand: 01.03.2020 © Vervielfältigung verboten

Fallstudie: St.-Antonius-Hospital in Eschweiler

Bewerbungen

neue Auszubildende

Problem:

Die St.-Antonius-Hospital Eschweiler gGmbH hat festgestellt, dass in den letzten Jahren die Azubi-Bewerbungen deutlich zurückgegangen sind und dadurch immer häufiger Klassen nicht voll besetzt wurden. Die Klinik in Eschweiler hat vergeblich nach Azubis gesucht. Jobmessen und Online-Stellenportale haben sich als kostspielig und erfolglos erwiesen.

Ziel:

Um nachhaltig dem Pflegenotstand durch Nachwuchs entgegenzuwirken, wurden 30 Bewerber-Leads von potenziellen Azubi-Kandidaten aus Eschweiler gebucht.

Ergebnis:

Innerhalb von nur 4 Tagen sind 30 Bewerber eingegangen und 7 tolle Azubis konnten eingestellt werden. Hierdurch konnte die Ausbildungsklasse endlich wieder voll besetzt werden. Die Klinik freut sich nun, bald von vielen neu ausgebildeten Fachkräften profitieren zu können.